__ gewesen, somit auch nicht im Jahr 2011/2012, sagte sie, das könne nicht sein. Zum Hausverbot ihres Vaters im Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls sagte sie, ihr Vater habe zuerst ein Hausverbot gehabt und sei nicht mehr ins N.________ gegangen. Dann habe aber das Hausverbot nicht mehr gegolten und ihr Vater sei – wenn auch etwas weniger – wieder ins N.________ gegangen. Der Beschuldigte sei beim Vorfall betrunken gewesen, sie habe das an seiner Art zu Laufen und am Sprechen ausgemacht. Sie kenne es von ihrem Vater her, dieser trinke auch viel.