Danach hätten sie nicht mehr darüber gesprochen. Es sei ein einmaliger Vorfall gewesen. Es habe Situationen gegeben, wo sie beim Beschuldigten übernachtet habe und er ihr zum Aufwecken die Zunge ins Ohr gesteckt habe, aber das habe sie nicht so als schlimm empfunden. Einfach das Ereignis damals bei der Waschanlage, habe sie als schlimm empfunden. Angesprochen darauf, dass der Beschuldigte behaupte, er sei seit dem 2009 nicht mehr im N.________ gewesen, somit auch nicht im Jahr 2011/2012, sagte sie, das könne nicht sein.