8 9.2 Aussagen Straf- und Zivilklägerin 1 C.________ anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. Februar 2020 (pag. 608 ff.) Die Straf- und Zivilklägerin 1 führte zum Vorfall in Portugal aus, sie habe eine Anzeige bei der Polizei gemacht und sei auch im Spital gewesen. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, weil es nicht genügend Beweismittel gehabt habe. Zum hier zu beurteilenden Vorfall schilderte sie, sie sei mit ihrem Vater im N.________ gewesen. Das sei so ein Club mit einer Bar. Es habe zwei Stöcke, oben könne man Karten spielen und unten essen.