212, 270), ein Dokument betreffend Betrieb der Bar im N.________ durch den Beschuldigten und seiner Ehefrau im Zeitraum vom 1. Mai 2007 bis 28. April 2008 (pag. 266 f.), ein undatiertes Bestätigungsschreiben, wonach der Beschuldigte den N.________ ab dem 30. April 2009 nicht mehr besucht haben solle (pag. 268), sowie ein Bestätigungsschreiben vom 11. September 2017 der Gebrüder V.________ und U.________ (pag. 269). Die Vorinstanz hat auch die objektiven Beweismittel korrekt und vollständig zusammengefasst wiedergegeben, hierauf wird verwiesen (pag. 450 – 451).