6 welche vom Vorgefallenen erfahren haben. Da sich das Vorgefallene innerhalb einer grossen Familie abgespielt hat, sind praktisch alle Befragten miteinander verwandt oder verschwägert, weshalb es zu zwei Versionen kommt und die Befragten je für die eigene Seite aussagen. Der Kammer stehen als subjektive Beweismittel zu den beiden Kerngeschehen die jeweiligen Aussagen der beiden Straf- und Zivilklägerinnen (Aussagen C.________ pag. 64 ff., 70 ff., 366 ff. und Aussagen E.________ pag. 48 f., 50 ff.,) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag.