wird vom Beschuldigten aber vollumfänglich bestritten. Er führte zusammenfassend aus, er sei nie mit E.________ alleine auf dem Sofa gewesen, er sei immer mit seiner Frau ins Bett gegangen und im streitigen Zeitpunkt sei seine Mutter zu Besuch gewesen, welche ohnehin immer als Letzte ins Bett gegangen sei. 9. Beweismittel Vorab ist anzumerken, dass es im vorliegenden Verfahren fast nur subjektive Beweismittel gibt, nämlich die Aussagen der Direktbetroffenen und der Umfeldzeugen,