4.1 zur Bezahlung einer Parteientschädigung an E.________ für ihr Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 1'553.80; 4.2 zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 5. Das Honorar der amtlichen Rechtsbeiständin von E.________ für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen.