2.2 zur Bezahlung einer Genugtuung an E.________ in der Höhe von CHF 1'000.00 4 2.3 zur Bezahlung einer Parteientschädigung an E.________ für ihre Aufwendungen im vorinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 9'118.15; 2.4 zur Bezahlung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei das Honorar der amtlichen Rechtsbeiständin von E.________ für das erstinstanzliche Verfahren gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen; 4. Des Weiteren sei der Beschuldigte zu verurteilen