4.3 Straf- und Zivilklägerin 2 Rechtsanwältin F.________ reichte mit Schreiben vom 21. Januar 2020 folgende Anträge ein (pag. 593 ff.): 1. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen an einem nicht näher bestimmbaren Wochenende ca. Mitte Dezember 2016, abends, in I.________(Ortschaft), K.________ (Strasse), auf dem Sofa in der Wohnung des Beschuldigten, z.N. E.________, geb. AA.________ 2003; 2. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei der Beschuldigte zu verurteilen 2.1 zu einer angemessenen Strafe