4.2 Straf und Zivilklägerin 1 Rechtsanwältin D.________ stellte an der Berufungsverhandlung vom 3. Februar 2020 folgende Anträge (pag. 618): 1. Das vorinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland, Strafabteilung, Gerichtspräsidentin J.________, vom 17.05.2018 resp. 17.08.2018 sei zu bestätigen. 2. Die Anträge des Beschuldigten seinen vollumfänglich abzuweisen. 3. Der Beschuldigte sei zur Bezahlung der Parteikosten der Privatklägerin im oberinstanzlichen Verfahren im Umfang von Fr. 6'090.10 zu verurteilen. 4. Der Beschuldigte sei zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen.