3 der oberinstanzlichen Hauptverhandlung der Beschuldigte, die Straf- und Zivilklägerin 1 und die Zeugin G.________ 4. Anträge der Parteien 4.1 Beschuldigter Rechtsanwalt B.________ verwies an der Berufungsverhandlung vom 3. Februar 2020 auf die Anträge in seiner Berufungserklärung vom 6. September 2018 (pag. 498 f., 614): 1. Es sei festzustellen, dass die Ziff. IV.2 des Urteils vom 17. Mai 2018 in Rechtskraft erwachsen ist. 2. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern, angeblich mehrfach begangen: