534 ff.). Auf Grund ärztlich attestierter Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten zum ursprünglichen Verhandlungstermin wurde die Berufungsverhandlung verschoben und mit Verfügung vom 19. August 2019 auf den 3./4. Februar 2020 neu angesetzt (pag. 550 ff.). Der Straf- und Zivilklägerin 2 E.________ und ihrer Vertretung Rechtsanwältin F.________ wurde mit Verfügung vom 19. August 2019 das persönliche Erscheinen freigestellt (pag. 579 ff.). Mit Schreiben vom 21. Januar 2020 verzichtete Rechtsanwältin F._____