Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 13. September 2018 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 506). Die beiden Strafund Zivilklägerinnen teilten je mit Eingabe vom 1. Oktober 2018 mit, dass sie weder Anschlussberufung erklären, noch Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantragen würden (pag. 508 und 510 f.). Die Berufungsverhandlung wurde mit Verfügung vom 26. Februar 2019 auf den 19./20. August 2019 angesetzt (pag. 534 ff.).