2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 25. Mai 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 439). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärte der Beschuldigte am 6. September 2018, dass das erstinstanzliche Urteil – bis auf Ziff. IV.2. (Abweisung der Zivilklage von C.________) – vollumfänglich angefochten wird (pag. 498 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 13. September 2018 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag.