Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 49 OR sowie Art. 126 und 433 StPO verfügt: 1. A.________ wird zur Bezahlung von CHF 1'000.00 Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin E.________ verurteilt. 2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. [Eröffnungsformel]