1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 23.11.2015 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 2 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. [reduzierte Verfahrenskosten] III. [amtliche Entschädigung] IV.