1. Zu einer Gelstrafe von 176 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 15‘840.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 23.11.2015. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘960.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 44 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (Art. 66a Abs. 2 StGB).