in Bern und in Österreich in der Zeit zwischen 2003 und 2004. Die Nutzungsmöglichkeiten der Urkunde waren eng umgrenzt und deren Bedeutung hielt sich entsprechend in Grenzen. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass es sich beim Beschuldigten um einen Anwalt und Notar handelt. Aufgrund der beruflichen Stellung des Beschuldigten wurde das Vertrauen in den Rechtsverkehr durch die begangene Tat in besonderem Mass tangiert. Der Beschuldigte liess die Urkunde von Österreich aus versenden um der Täuschung eine höhere Glaubwürdigkeit zu verleihen, ist ansonsten aber nicht besonders verwerflich vorgegangen.