5 ner gefälschten Urkunde die Durchsetzung eines unrechtmässigen Anspruchs verhindern will. Die betreibungsrechtliche Einforderung eines behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs auf Grundlage eines definitiven Rechtsöffnungstitels stellt keinen rechtswidrigen Angriff dar, selbst wenn dieser Anspruch in Tat und Wahrheit nicht bestehen sollte. Anders zu entscheiden hiesse, Tür und Tor zu öffnen für Straftaten als Reaktion auf als ungerechtfertigt empfundene Betreibungen oder im Fall von Beweislosigkeit in Zivilprozessen.