Bei der Notwehr ist zwischen rechtfertigender Situation (Notwehrlage: unmittelbarer Angriff ohne Recht) und gerechtfertigter Handlung (Notwehrhandlung: angemessene Verteidigung) zu unterscheiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_303/2018 vom 2. November 2018 E. 2.3). Eine Notwehrsituation liegt vor, wenn jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht wird. Als Angriff gilt jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen (Urteil 6B_1356/2016 vom 5. Januar 2018 E. 3.1.2), wobei das Wort «Angriff» nicht eng gefasst wird (BGE 102 IV 1 E. 2).