I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3‘088.55 (Ziff. I.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).