___ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Urkundenfälschung (Gebrauch einer gefälschten Urkunde), begangen am 6. Oktober 2014 in Biel und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 200.00, ausmachend insgesamt CHF 4‘000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wurde (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde (Ziff.