1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. Mai 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Urkundenfälschung (Gebrauch einer gefälschten Urkunde), begangen am 6. Oktober 2014 in Biel und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 200.00, ausmachend insgesamt CHF 4‘000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wurde (Ziff.