19. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à CHF 60.00, ausmachend CHF 600.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre bestimmt.