12 Das Gericht erachtet das Ausfällen einer Verbindungsbusse einerseits aufgrund der Schnittstellenproblematik zur einfachen Verkehrsregelverletzung angezeigt. Andererseits soll die Verbindungsbusse dem Beschuldigten den Ernst seiner Verfehlung aufzeigen. Von den insgesamt zwölf Tagessätzen Geldstrafe werden deshalb zwei Tagessätze, ausmachend CHF 120.00, als Busse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt zwei Tage. Die restlichen zehn Tagessätze Geldstrafe zu CHF 60.00 bleiben als bedingte Strafe bestehen.