11 18.2 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er geht einer Erwerbstätigkeit als Küchenangestellter nach (pag. 136). Der Beschuldigte ist wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln einschlägig vorbestraft (pag. 139). Die Vorstrafe liegt jedoch in der Zwischenzeit beinahe zehn Jahre zurück und ist daher neutral zu werten. Sein Verhalten im Strafverfahren war stets korrekt, was ebenfalls neutral zu werten ist. Beim Beschuldigten ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen.