Dies bestätigte denn auch der Zeuge/Polizist F.________, welcher angab, sie hätten diejenigen Leute kontrolliert, die auf dem Weg zur Nachtschicht gewesen seien (pag. 67). Wäre mit keinem Verkehrsaufkommen zu rechnen gewesen, hätte die Polizei kaum an dieser Stelle eine Kontrolle durchgeführt. Unabhängig davon, wie viele Motorfahrräder im Zeitpunkt der Kontrolle unterwegs waren, kann festgehalten werden, dass aufgrund der Nachtschicht mit Verkehr zu rechnen war, wobei neben Autos vereinzelt auch Mofas, Motorräder oder Roller unterwegs waren (vgl. Aussagen des Zeugen/Polizisten F.________, pag.