Die Kontrolle fand um ca. 22.00 Uhr statt. Erfahrungsgemäss ist zu dieser Zeit in der Regel nicht mehr mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen zu rechnen, weswegen im Anzeigerapport unter Verkehrsmenge denn auch «schwach» vermerkt ist (pag. 2). Der Umstand, dass in E.________ Arbeitsplätze mit Nachtschichten vorhanden sind, weist jedoch darauf hin, dass gerade am späteren Abend durchaus noch mit Verkehr zu rechnen ist. Dies bestätigte denn auch der Zeuge/Polizist F.________, welcher angab, sie hätten diejenigen Leute kontrolliert, die auf dem Weg zur Nachtschicht gewesen seien (pag.