12.2 Bezüglich der freien Stelle Auch wenn die Aufnahmen wie erwähnt eher von schlechter Qualität sind, ist doch deutlich zu erkennen, dass die freie Stelle nur einen kleinen Teil der Frontscheibe umfasst, im unteren Drittel liegt, und ausschliesslich durch die Lüftung entstanden ist, was auch der Beschuldigte geltend macht (vgl. pag. 17). Die Fotoaufnahmen zeigen, dass sich die freie Stelle nicht auf Augenhöhe des Lenkers befand und mithin – wie auch die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt (pag. 144) – für