_ machte detaillierte Angaben, beschrieb wie er die Sicht überprüft hatte und gestand auch seine fehlende Erinnerung bezüglich der weiteren Scheiben ohne Weiteres ein (pag. 65 f.). Es kann davon ausgegangen werden, dass ein erfahrener Polizist die Sichtverhältnisse mit einem Kontrollblick zutreffend einschätzen kann. Daran ändert auch der nicht ganz übereinstimmende Winkel beim Kontrollblick nichts. Der Umstand, dass der Zeuge sich nicht korrekt hinter das Steuer gesetzt hatte, könnte ausschliesslich dann von Relevanz sein, wenn eine grössere Fläche – so beispielsweise ein Guckloch – frei gewesen wäre.