Es sei eine Art Film aus Eis gewesen (pag. 66). Er habe die Sicht der Fahrerseite überprüft und die Frontscheibe sei zu 80 % beschlagen gewesen (pag. 66). Die Kammer sieht keinen Anlass an diesen Aussagen zu zweifeln, auch wenn der Beschlag wohl eher etwas weniger als 80 % der Frontscheibe abgedeckt haben dürfte. Der Zeuge F.________ machte detaillierte Angaben, beschrieb wie er die Sicht überprüft hatte und gestand auch seine fehlende Erinnerung bezüglich der weiteren Scheiben ohne Weiteres ein (pag.