Zu sehen ist auf diesen Aufnahmen ohne direkten Lichteinfall lediglich der Führerausweis (oder ein anderes Dokument) direkt oberhalb des Armaturenbretts, wobei an dieser Stelle Kratzspuren zu sehen sind und damit kein durchgehender Beschlag mehr vorhanden war. Diese kleine freie Stelle befindet sich im unteren Drittel der Frontscheibe und damit nicht im direkten Gesichtsfeld des Fahrers. Die Fotoaufnahmen belegen insgesamt eine doch erhebliche Einschränkung der Sicht, insbesondere im Gesichtsfeld des Fahrers. Dass der Beschuldigte die Polizei rechtzeitig wahrnahm, vermag an diesem Beweisergebnis nichts zu ändern.