Die Aussagen des Zeugen/Polizisten F.________ seien nur schwer nachvollziehbar. Dass der Beschlag wie ein starkes Milchglas gewirkt und der Beschuldigte Fussgänger nicht gesehen habe, sei eine reine Mutmassung. Zudem könne sich der Zeuge nur schlecht daran erinnern, dass er den Beschuldigten trotz Abnahme des Führerausweises habe weiterfahren lassen. Dass der Beschuldigte die dunkel gekleideten Polizisten in der Lichtquelle trotz des Blendeffekts gesehen habe, sei ein starkes Indiz für ausreichende Sicht (pag. 152). Auf den Fotoaufnahmen sei nicht klar zu erkennen, wo sich die beschlagsfreie Stelle befunden habe.