5 freie Stelle sei lang und oval und weise die Form auf, die bei der Beheizung der Frontschreibe entstehe, was zeige, dass der Beschlag angesichts der kurzen Fahrt nur sehr dünn gewesen sein könne. Abreibspuren würden auch beim Wegwischen eines leichten Beschlags entstehen (pag. 151). Dem Beschuldigten könne nicht vorgeworfen werden, er habe nicht detailliert ausgesagt. Er habe bestätigt, dass er die Strasse genügend gesehen hätte, zu weiteren Ausführungen habe kein Anlass bestanden. Die Aussagen des Zeugen/Polizisten F.___