6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 9. Januar 2018, der vorliegend als Anklage dient, vorgeworfen, sich am 14. November 2017, ca. um 21.50 Uhr, durch Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht zu haben. Er habe den Personenwagen, einen Renault, geführt, obwohl die Frontscheibe stark beschlagen gewesen sei und er lediglich durch eine kleine Stelle direkt oberhalb der Lüftungsschlitze auf die Fahrbahn habe sehen können.