Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellte folgende Anträge (pag. 150 f.): 1. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Strafabteilung, vom 10. Juli 2018 (PEN 18 186) sei vollumfänglich zu bestätigen und der Beschuldigte sei a. schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 14.11.2017 in E.________ durch Lenken eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, und zu b. verurteilen