Mit Eingabe vom 25. September 2018 gab Rechtsanwalt D.________ bekannt, dass auf die Anschlussberufung und auf einen Antrag auf Nichteintreten verzichtet und die Angelegenheit im Übrigen bürointern auf Rechtsanwalt B.________ übertragen werde (pag. 118). Mit Verfügung vom 26. September 2018 fragte die Verfahrensleitung die Parteien an, ob sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden seien (pag. 120 f.). Nachdem die Parteien ihr Einverständnis erklärt haben (pag.