1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 10. Juli 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 14. November 2017 in E.________ durch Lenken eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, und verurteilte ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘620.00 (pag. 72 ff.).