2. Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (F.________) erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). 3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 AFIS-Verordnung). Mündlich eröffnet und begründet: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft