41 Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (F.________) erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). Ebenso wird dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 AFIS-Verordnung). 42 X. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.