16. Amtliche Entschädigung Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch Fürsprecherin B.________ vor erster Instanz wird aufgrund der erstinstanzlich eingereichten und als angemessen erachteten Kostennote festgesetzt (pag. 609 f.). Fürsprecherin B.________ wird vom Kanton Bern eine amtliche Entschädigung von CHF 10’092.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 10‘092.00 zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.___