So war auch ihre unüberlegte Handlung, die Kinder am 2. und 3. April 2019 einfach mitzunehmen und bei der Kirche eine Notunterkunft zu finden, nicht zuletzt von ihrem grossen Bedürfnis gesteuert, für ihre Kinder da zu sein und ihren Kindern das zu bieten, was in ihren Augen das Beste ist. Die Kammer ist zwar ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Sozialdienst der Ansicht, dass von der Reihenfolge her richtigerweise die Mutter den Kindern Halt geben sollte und nicht umgekehrt, nichtsdestotrotz sollte diese Verbundenheit zu den Kindern, welche bei der Beschuldigten eine ausserordentlich grosse Motiva-