Eine sofortige Behandlung ist vorliegend indiziert, weil ein Vollzug zum jetzigen Zeitpunkt die Resozialisierungschancen deutlich vermindern würden. Die Beschuldigte hat nach einem schwierigen Jahr wieder eine Wohnung gefunden, sie ist gesundheitlich wieder stabiler, sie möchte ihre Kinder wieder regelmässig betreuen und sie ist ihr Leben wieder am Ordnen. Würde die Beschuldigte zum aktuellen Zeitpunkt in den Freiheitsentzug eintreten, so könnte sie ihre Kinder nur noch selten sehen und nicht mehr betreuen. Gerade die Aufgabe des Betreuens der Kinder scheint für die