STRATENWERTH/WOHLERS, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkommentar, Bern, 2007, N. 2 f. zu Art. 63; STRATENWERTH, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2. Aufl., Bern 2006, § 9 RN 59 ff., § 10 RN 32). Das Vergeltungsbedürfnis der Gesellschaft ist in casu nicht sehr gross. Eine sofortige Behandlung ist vorliegend indiziert, weil ein Vollzug zum jetzigen Zeitpunkt die Resozialisierungschancen deutlich vermindern würden.