mit der neuen Wohnung und dem Termin beim Therapeuten Dr. med. AS.________ getätigt hat, dass die Kinder für die Beschuldigten treibende Kraft für eine ambulante Therapie sind, dass die Motivation und Kooperationsbereitschaft für eine ambulante Therapie vorhanden sind, dass die kritisierte mangelnde Absprachefähigkeit bei Terminen zu relativieren ist und dass eine ambulante Therapie mit einem forensischen Therapeuten noch nie versucht wurde, lässt sich nach Ansicht der Kammer die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit einer stationären Massnahme nicht mehr ohne Weiteres begründen.