_ bereits Gegenteiliges gezeigt hat und damals die Termine zweimal wöchentlich wahrnahm. Der Gutachter führte weiter im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er habe das Gefühl gehabt, dass er lieber mit einer stationären Massnahme arbeiten möchte. Es sei aber letztlich eine Frage der Verhältnismässigkeit und damit nicht mehr in seinem Zuständigkeitsbereich. Wenn er mit der Beschuldigten arbeiten müsste, würde er fachlich lieber in einem stationären Setting arbeiten (pag.