Womöglich wurde dies nicht in Betracht gezogen, weil die Beschuldigte im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils festgefahren war, eine ambulante Therapie bei ihrem langjährigen Dr. med. I.________ zu absolvieren. Da dieser nun krankheitshalber ausgefallen ist, ist die Beschuldigte wieder offen, mit einer neuen therapeutischen Bezugsperson zu arbeiten. Es muss ein Forensiker für eine ambulante Therapie gesucht werden. Eine solche ambulante Therapie könnte beispiels-