Daher habe er das Gefühl gehabt, dass er lieber mit einer stationären Massnahme arbeiten würden (pag. 582). Dr. med. I.________ mache in der Suchttherapie zwar Fortschritte mit der Beschuldigten, nicht aber am deliktspezifischen Verhalten, deshalb auch die fortgesetzten Anzeigerapporte. Mit der Suchttherapie werde das deliktspezifische Verhalten nicht korrigiert. Mangels Ausbildung könne Dr. med. I.________ gemäss eigenen Angaben nicht am deliktspezifischen Verhalten arbeiten (pag.