duktion bzw. des nachhaltigen Abbaus von Rohypnol auf Null ging der Gutachter von einer Zeitdauer von einem Jahr im stationären Bereich aus. Damit sei eine rein ambulante Massnahme aufgrund der gesetzlichen Befristung einer stationären Einleitung von zwei Monaten im Fall der Beschuldigten zu kurz (pag. 585). Die Kammer zweifelt nicht grundsätzlich den mutmasslichen Zeithorizont von einem Jahr für