Eventuell könne somit eine ambulante Massnahme auch ein besseres Ergebnis bewirken, wenn die übrigen Ressourcen vorhanden seien und greifen würden. Aus fachlichen Überlegungen sei er dann zu einer stationären Massnahme gekommen (pag. 583). Auffallend ist im vorliegenden Fall, dass sich der Gutachter mit der Empfehlung zu einer stationären oder ambulanten Massnahme schwer getan hat und es von vornherein alles andere als ein eindeutiger und klarer Fall war. So erläuterte der Gutachter beispielsweise auch, welche günstigen Voraussetzungen für eine ambulante Therapie vorhanden wären. So sagte er, die Situation sei komplex.